Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten folgende Auftragsbedingungen:




– Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

– Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich

und/oder per elektronischer Kommunikation).

– Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich

und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der

konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition,

o. dgl.) beim Anbieter.

– Der Anbieter ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten

zu bedienen.

– Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte

bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den

ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

– Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am

vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete

Verspätung beim Anbieter Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des Anbieters), hat

diese der Kunde zu tragen.

– Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen,

wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht

innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

– Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

– Der Anbieter überträgt auf den Kunden die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen

urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der

Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem Kunden zur einfachen,

zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu mit der Eischränkung, dass der KUNDE ohne

vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung verwenden

oder weiterübertragen darf. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der schriftlichen Form.

– Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet

die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt.

Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

– Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem

Anbieter sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

– Der Kunde gestattet dem Anbieter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich

uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen

Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des

Anbieters („Testimonial-Nutzung“).

– Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und

Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.

– Sollten wir die Vermarktung des Videos mit übernehmen, verlängert sich die vereinbarte Laufzeit automatisch um

einen weiteren Zeitraum, sofern sie nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung bedarf

der Textform.


Haftungsbeschränkung:


Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach

Maßgabe der folgenden Regelungen:

 

 

– Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder

eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung

einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener

Mängel.

– Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche

Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.